Gesetzliche Vorgaben zur Wartung bzw. Inspektion ArbStättV § 4 - Wartung und Inspektion von Arbeitsstätten Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen müssen sicherstellen, dass Arbeits- stätten stets den gesetzlichen Sicher- heitsanforderungen entsprechen. Dazu gehören regelmäßige Kontrollen tech- nischer Anlagen sowie die Beseitigung von Mängeln, die die Sicherheit oder Gesundheit der Beschäftigten gefährden könnten. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einhaltung dieser Anforderungen durch qualifiziertes Personal zu gewährleisten. Betriebssicherheitsverordnung § 14 - Prüfung von Arbeitsmitteln Arbeitsmittel, die im Rahmen von Wartungen oder Inspektionen ver- wendet werden, sind regelmäßig von befähigten Personen zu prüfen, um ihre sichere Einsatzfähigkeit sicher- zustellen. Diese Prüfungen umfas- sen sowohl Sichtkontrollen als auch Funktionsprüfungen und erfolgen gemäß den vom Hersteller oder der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Intervallen. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren und eventuelle Mängel unverzüglich zu beheben. Gefahrstoffverordnung § 7 - Schutzmaßnahmen bei Wartung und Inspektion Bei Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die den Umgang mit Gefahrstoffen betreffen, müssen die festgelegten Schutzmaßnahmen regelmäßig geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Arbeitgeber haben sicherzustellen, dass alle eingesetzten Schutzvorrichtungen, wie Belüftungssysteme oder persön- liche Schutzausrüstungen, voll funkti- onstüchtig sind. Diese Überprüfungen dienen dazu, die Gesundheit der Beschäftigten bei Arbeiten in gefähr- lichen Umgebungen zu gewährleisten. TRBS 1223 - Befähigte Personen für Wartung und Inspektion Wartungs- und Inspektionsarbeiten dürfen nur von befähigten Personen durchgeführt werden, die über die erfor- derliche Fachkenntnis und Erfahrung verfügen. Diese Personen müssen spe- zifische Kenntnisse der zu wartenden oder inspizierenden Anlagen besitzen und regelmäßig geschult werden. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, die Befähigung zu überprüfen und zu doku- mentieren. RATGEBER PROTECTO - Der Umweltpartner Informationen für den betrieblichen Umweltschutz www.protecto.de/service/ratgeber 5